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    Testamentsvollstreckung und Sorgenkinder

Sie haben Ihren letzten Willen formuliert und suchen eine Vertrauensperson, die Ihren Willen später umsetzt. Zur Not auch gegen den Wunsch Ihrer Erben. Sie haben Angehörige, um die Sie sich besonders sorgen, zum Beispiel nahe Verwandte mit Einschränkungen. Sie wollen nicht, dass Ihr Vermögen nur an die Öffentliche Hand geht, sondern dass Ihr Nachlass so angelegt wird, dass Ihre Sorgenkinder zeit ihres Lebens auch etwas davon haben. Ich stehe Ihnen als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung. Ich übernehme gerne die Aufgabe, nach Ihrem Tod die Verwendung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne zu überwachen.

Anita Kothe

Rechtsanwältin

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Fachanwältin für Erbrecht

Schevastesstraße 22 53229 Bonn-Beuel Telefon: 0228 / 973 86 43 mail: anita.kothe@t-online.de
Sorgenkinder