Testamentsvollstreckung und Sorgenkinder
Sie haben Ihren letzten Willen formuliert und suchen eine Vertrauensperson, die Ihren Willen später umsetzt. Zur Not
auch gegen den Wunsch Ihrer Erben. Sie haben Angehörige, um die Sie sich besonders sorgen, zum Beispiel nahe
Verwandte mit Einschränkungen. Sie wollen nicht, dass Ihr Vermögen nur an die Öffentliche Hand geht, sondern dass
Ihr Nachlass so angelegt wird, dass Ihre Sorgenkinder zeit ihres Lebens auch etwas davon haben.
Ich stehe Ihnen als Testamentsvollstreckerin zur Verfügung. Ich übernehme gerne die Aufgabe, nach Ihrem Tod die
Verwendung Ihres Vermögens in Ihrem Sinne zu überwachen.
Anita Kothe
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Erbrecht
Schevastesstraße 22
53229 Bonn-Beuel
Telefon: 0228 / 973 86 43
mail: anita.kothe@t-online.de
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